Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Sieben-S GmbH

1 Geltungsbereich und Einbezug

1.1 Für den Geschäftsverkehr zwischen der Sieben-S GmbH (nachfolgend: «7S») und dem Käufer bzw. Besteller (nachfolgend: «Besteller») gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB»). Indem der Besteller ein Angebot der 7S bestellt, erklärt er sich mit den vorliegenden AGB einverstanden.

1.2 Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen müssen explizit als solche bezeichnet werden und bedürfen der Schriftform, wobei hierfür der Nachweis durch Text genügt.

1.3 Einzelabreden zwischen den Parteien gehen unter Vorbehalt von Ziff. 1.2 den vorliegenden AGB vor. Subsidiär gelten die Bestimmungen des deutschen Schuldrechts.

2 Kundenberatung und Projektierung

2.1 7S gibt dem Besteller auf Wunsch unverbindlich Ideen, Anregungen oder Vorschläge ab.

2.2 7S schließt die Haftung für darauf basierende Planungs- oder Berechnungsfehler sowie Fehler bei der Kombination von Schaltgeräten gänzlich aus. Gewährleistung und Haftung beschränken sich auf die Angaben in Leistungsbeschrieben, Bedienungsanleitungen und Dokumentationen der Produkte.

2.3 Die Verantwortung für die Prüfung, ob ein Produkt der 7S für die beabsichtigte Verwendung bzw. Kombination geeignet ist, liegt ausschließlich beim Besteller. Im Zweifelsfall hat er einen Bau- bzw. Elektroingenieur zu konsultieren. Der Besteller kann sich nicht auf Auskünfte von Mitarbeitern der 7S berufen.

3 Dokumentationen und Bedienungsanleitungen

Leistungsbeschriebe, Dokumentationen und/ oder Bedienungsanleitungen stellt 7S in deutscher und in englischer Sprache zur Verfügung. Wünscht der Besteller die Übersetzung der genannten Dokumente in eine andere Sprache, hat der Besteller die Kosten für die Übersetzung zu tragen.

4 Preisangaben

4.1 Die in den unverbindlichen Offerten angegebenen Preise verstehen sich in EURO, ab Rampe unseres Warenlagers, exklusive USt. und ohne Transportverpackungskosten.

4.2 7S kann die Preise (Preislisten) jederzeit abändern. Für die mit dem Vermerk MTZ (Materialzuschlag) gekennzeichneten Preise können aufgrund höherer Rohstoffpreise nach Vertragsschluss Mehrkosten anfallen.

4.3 Der Besteller schuldet den Materialzuschlag, sobald die Kurse an der internationalen Rohstoffbörse in London im Zeitpunkt des Versands der Bestellung zu Händen der 7S («Tag D») die folgenden Grenzwerte übersteigen:

  • 400 Euro je 100 kg Kupfer
  • 300 Euro je kg Silber
  • 150 Euro je 100 kg Messing

4.4 Der Zuschlag für das betroffene Edelmetall / die betroffenen Edelmetalle berechnet sich nach der Formel:

MTZ = Gewicht des Edelmetallanteils der Bestellung X (Kurs Edelmetall am Tag D ./. Grenzwert Edelmetall)

4.5 Auf dem Zuschlag werden keine Rabatte gewährt. Der Edelmetallzuschlag wird in EURO erhoben.

4.6 Die Preise für Zusatzleistungen wie Transport, Transportverpackungen und individuelle Etikettierung bzw. Beschriftung etc. werden von 7S einzelfallweise bestimmt.

5 Bestellung

5.1 Der Besteller hat in der Bestellung sämtliche notwendigen bzw. gewünschten Zusatzleistungen der 7S zu spezifizieren, insbesondere:

  1. a) besondere Verpackung,
  2. b) individuelle Etikettierung bzw. Beschriftung von Waren,
  3. c) Mitlieferung von Dokumenten, die im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren von ihm oder Dritten benötigt werden (beispielsweise Ursprungserklärung auf Rechnung, Warenverkehrsbescheinigung, Konformitätserklärungen etc.).

5.2 Die Abgabe einer Bestellung zu den von 7S offerierten Konditionen ist für den Besteller verbindlich.

5.3 Der Besteller kann die Bestellung elektronisch an 7S übermitteln. 7S haftet nicht für den Versand, die Übermittlung und den Empfang der Bestellung respektive für daraus entstehende Schäden. Wird eine Bestellung vom Informatiksystem der 7S (z. B. vom Spamfilter) automatisch gelöscht, erfolgt keine Benachrichtigung an den Besteller. 7S kann das elektronische Bestellsystem aus begründetem Anlass ohne Benachrichtigung der Besteller off-line schalten (z. B. bei Verdacht auf Viren, Eingriffe Dritter etc.).

6 Bestellbestätigung

6.1 7S ist erst nach Zustellung der schriftlichen bzw. elektronischen Bestellbestätigung (sog. «offer confirmation» bzw. «Auftragsbestätigung») zur Leistungserbringung an den Besteller verpflichtet.

6.2 Der Besteller hat die Bestellbestätigung umgehend zu prüfen und 7S Beanstandungen spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen nach Ausstellung zu melden. Ansonsten gilt die Bestellbestätigung unbesehen anderslautender Ausführungen in der Bestellung als genehmigt.

6.3 Mit Zustimmung von 7S kann der Besteller, unter voller Entschädigung sämtlicher von 7S geltend gemachten Mehrkosten, eine genehmigte Bestellung nachträglich ändern (sog. «Last minute change»).

6.4 Das auf der Bestellbestätigung angegebene Datum stellt mangels anderslautender schriftlicher Angaben in der Bestellbestätigung eine indikative und nicht verbindliche Schätzung für den Zeitpunkt dar, in dem die Ware inklusive Liefer- und Zolldokumente abholbereit zum Versand steht.

7 Lieferbedingungen, Versand- und Verpackungskosten

7.1 7S liefert die Ware im Sinne der Bestimmungen Incoterms 2020FCA (Free Carrier) ab Rampe unseres Warenlagers.

7.2 7S liefert je nach Größe und Gewicht der Lieferung mittels Paketversand per Post oder als Stückgut verladen für den Lastwagentransport.

  • Gewicht 0–19,9 kg, Größe 1000 × 600 × 600 mm: per Standardpost
  • Gewicht 20 kg und mehr, max. Größe 2200 mm: Stückgut, per Lastwagen

7.3 Der Besteller hat 7S spätestens fünf Arbeitstage vor dem Abholdatum gemäß Bestellbestätigung schriftlich bekannt zu geben, wer den Transport durchführt. Andernfalls beauftragt 7S ein Transportunternehmen nach Wahl auf Kosten des Bestellers. Unabhängig von der Kostentragung und der Organisation des Transports und der Verpackung übernimmt 7S keine Haftung für Beschädigungen der Ware beim Transport. Der Abschluss einer Transportversicherung ist Sache des Bestellers.

7.4 7S nimmt kein Verpackungsmaterial und dergleichen zurück. Die Entsorgung erfolgt durch den Besteller auf dessen Kosten.

7.5 Die Angaben in der Bestellbestätigung zur Lieferzeit sind unter Vorbehalt von Ziffer 9 verbindlich. 7S ist berechtigt, Teillieferungen zu erbringen. Wünscht der Besteller Teillieferungen, hat er 7S die geltend gemachten Mehrkosten hierfür zu vergüten.

8 Annahmeverzug des Bestellers

Kann die versandbereite Ware infolge einer Verletzung der Mitwirkungspflicht des Bestellers nicht oder erst verspätet versendet werden oder nimmt der Besteller die Ware nicht an, wird die Ware auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert. Der Besteller hat in solchen Fällen auch allfällige zusätzliche Verpackungs- und/oder Transportkosten zu tragen.

9 Lieferverzögerungen

9.1 7S ist bemüht, die Lieferzeitangaben grundsätzlich einzuhalten. Der genannte Zeitpunkt gemäß Ziff. 6.4 bezieht sich auf die Meldung «zur Abholung bereit» und signalisiert die Bereitschaft der Ware inklusive Liefer- und die Zolldokumente zum Versand bzw. zur Abholung ab Rampe unseres Warenlagers.

9.2 Bei Lieferverzögerungen informiert 7S den Besteller möglichst frühzeitig. Die Haftung der 7S für verschuldete Lieferverzögerungen beschränkt sich auf maximal 10 % des Warenbestellwerts.

9.3 Unverschuldete Umstände bei 7S oder bei den Lieferanten der 7S, wie insbesondere höhere Gewalt, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoffmangel, Arbeitskonflikte etc. berechtigen 7S, Lieferungen hinauszuschieben und falls notwendig vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der Besteller kann hieraus keine Ansprüche ableiten. Dies gilt gegebenenfalls auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in welchem sich 7S in Verzug befindet.

10 Rechnungsstellung

10.1 Rechnungen hat der Besteller nach Eingang umgehend zu prüfen. Der Rechnungsbetrag gilt als anerkannt, wenn der Besteller diesen nicht innert 10 Arbeitstagen ab Rechnungsdatum schriftlich und begründet beanstandet. 7S prüft die Beanstandung und passt die Rechnung an, falls sie die Beanstandung als begründet erachtet.

10.2 Auf schriftliches Ersuchen des Bestellers stellt 7S elektronische Rechnungen aus. Der Versand der Rechnungen erfolgt in der Regel unverschlüsselt. 7S haftet nicht für Schäden wegen fehlerhafter und/oder von Dritten manipulierter Software oder Daten (Viren, Würmer, Hackerangriffe etc.). Insbesondere schließt 7S die Haftung für Schäden infolge elektronischer Bestellung und/oder infolge elektronischer Rechnungen aus.

10.3 7S hat das Recht, Forderungen gegen den Besteller an einen Dritten abzutreten.

11 Zahlungsbedingungen

11.1 Sofern nicht anders vermerkt, hat der Besteller die Rechnungen innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum im vollen Rechnungsbetrag (d. h. ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen) valuta auf das Konto der 7S zu bezahlen. Nach Fristablauf gerät der Besteller ohne Mahnung in Verzug und schuldet 7S jeweils einen Verzugszins von 8 %.

11.2 7S kann ohne Weiteres Vorauszahlung verlangen.

11.3 7S akzeptiert keine Schecks, Wechsel und dergleichen.

11.4 Der Besteller kann die Kaufpreisschuld gegenüber 7S nicht mit allfälligen Gegenforderungen verrechnen (Verrechnungsverbot). Insbesondere ist der Besteller nicht berechtigt, Zahlungen zurückzubehalten aufgrund von behaupteten Mängeln an der Kaufsache, welche die Funktionstauglichkeit der Produkte nicht einschränken.

11.5 Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist 7S berechtigt, ohne Mahnung vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzufordern und auf Kosten des Bestellers retournieren zu lassen.

11.6 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen von 7S gegen den Besteller im Eigentum von 7 S. Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware behält 7S somit sowohl einen verlängerten wie auch einen erweiterten Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware.

11.7 Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug mit einer Forderung, so können alle übrigen Forderungen gegen den Besteller fällig gestellt werden.

11.8 Der Besteller hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands anfallen.

12 Mängel der Kaufsache

12.1 Rügefrist

12.1.1 Die Lieferung ist durch den Besteller sofort nach Empfang zu prüfen. Mängelrügen sind sofort nach Erkennung, spätestens aber inner-halb von 8 Arbeitstagen nach Eintreffen der Lieferung am Bestimmungsort schriftlich an 7S zu richten, unter Angabe:

  • der Produktbezeichnung und Seriennummer,
  • einer präzisen Beschreibung des Mangels,
  • der Anzahl der betroffenen Produkte,
  • des Kaufpreises,
  • der Bestellnummer,
  • von Gewicht, Dimensionen sowie Standort der mangelhaften Produkte.

12.1.2 Nach unbenutztem Ablauf der Rügefrist gilt die Lieferung als vorbehaltlos genehmigt. Die Gewährleistung von 7S für später auftretende Mängel erstreckt sich vom Tage der Ablieferung an auf alle innerhalb von 24 Monaten auftretenden Mängel, sofern diese ihre Ursache nachweislich in schlechtem Material oder fehlerhafter Produktion haben und nicht auf unsachgemäße Lagerung oder Behandlung, auf Überbeanspruchung oder ungeeignete Verwendung oder Installation zurückzuführen sind. Der Nachweis für schlechtes Material oder fehlerhafte Fabrikation obliegt dem Besteller. Die Ausübung der Mängelrechte, insbesondere die Nachbesserung, zu der 7S berechtigt ist, bewirkt weder eine Unterbrechung noch den Stillstand der Jahresfrist.

12.2. Ablauf Gewährleistungsfall

12.2.1 Sofern nicht anders vereinbart, muss der Besteller die mangelhafte Ware an 7S im Sinne der Incoterms 2020 DAP («delivered at place ») retournieren. 7S kann alternativ nach eigenem Ermessen entscheiden, die mängelbehafteten Produkte am Ort der Rechnungsadresse oder am Auslieferort abzuholen.

12.2.2 Der Besteller ist verpflichtet, zu retournierende Waren als solche zu bezeichnen («vorübergehender Import/Export von Waren zur Weiterverarbeitung oder Reparatur» («temporary import/export of goods for processing, transformation or repair») und die notwendigen Dokumente beizubringen, damit Steuer- und Zollbefreiung bzw. Rückerstattungen ordnungsgemäß erfolgen können.

12.2.3 Ergibt die Prüfung des retournierten Produkts durch 7S, dass dieses keine Mängel aufweist («NFF» [no fault found]) oder ein Gewährleistungsausschlussfall vorliegt, hat der Besteller innert 30 Tagen seit Zustellung der NFF-Meldung bekanntzugeben, ob er eine Reparatur/Ersatzlieferung wünscht. Falls ja, hat der Be-steller der 7S sämtliche Kosten für Reparatur/Ersatz, Verpackung, Transport, Steuern und Administrativaufwand zu entschädigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder verzichtet der Besteller auf eine Reparatur bzw. Ersatzleistung, entsorgt 7S die entsprechenden Produkte auf Kosten des Bestellers.

12.2.4 7S kann vom Besteller den Ersatz und weitere Umtriebskosten geltend machen, wenn das Nichtvorliegen eines Mangels bzw. der Gewährleistungsauschlussfall für ihn ohne weiteres erkennbar gewesen wären.

12.3 Mängelrechte

12.3.1 Der Besteller kann gegenüber 7S die bevorzugte Mangelbehebung in der Rüge bezeichnen. 7S wird nach Möglichkeit die vom Besteller gewünschte Variante wählen, ist an diesen Wunsch aber nicht gebunden.

12.3.2 7S kann den Mangel nach eigenem Er-messen durch Nachbesserung und/oder Ersatz durch mängelfreie Ware gleicher Art bzw. Teilen davon beheben. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sowie Wandelung und Minderung sind ausgeschlossen. Der Versand der mängelfreien Ware erfolgt nach Incoterms 2020 DAP («delivered at place»). 7S kann alternativ nach eigenem Ermessen entscheiden, die mängelfreie Ware an den Ort der Rechnungsadresse oder an die ursprüngliche Lieferadresse geliefert wird.

12.3.3 Die Gewährleistung bzw. Garantie gegenüber dem Besteller für Produkte anderer Hersteller und Lieferanten beschränkt sich auf die seitens dieser Hersteller und Lieferanten gegenüber 7S zugestandenen und im Einzelfall erfüllten Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche. Die 7S tritt dem Besteller sämtliche ihr für entsprechende Produkte gegenüber anderer Hersteller und Lieferanten zustehenden Garantie- und Gewährleistungsansprüche (Nachbesserungsrecht, Recht auf Ersatzvornahme, und, soweit abtretbar, Minderungs- und Wandelungsrecht) sowie die damit verbundenen Rügerechte und Forderungen per Vertragsabschluss mit für sie befreiender Wirkung ab. Der Besteller wird ermächtigt, die zur Durchsetzung der abgetretenen Garantie- bzw. Gewährleistungsforderung notwendigen Wahlrechte im Namen der 7S auszuüben.

Auf Anfrage gibt 7S Auskunft über die entsprechende Gewährleistung bzw. Garantie des Produkteherstellers oder Lieferanten.

12.4 Gewährleistungsausschluss und Verlust der Mängelrechte

Werden die Produkte nicht entsprechend den Nutzungsbestimmungen (abrufbar unter www.sieben-s.com) von 7S verwendet oder werden diese durch Einwirkung der Bestellerin oder Dritter verändert bzw. werden Teile fremder Hersteller eingebaut, erlöschen sämtliche Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche. Beschädigungen durch Verschleiß sowie durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Nutzung fallen nicht unter die Gewährleistung.

13 Schadenersatz und Haftungsbeschränkung

13.1 Ansprüche auf Schadenersatz kann der Besteller nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der 7S geltend machen. Für das Verhalten ihrer Hilfspersonen bzw. Sub- und/oder Nebenunternehmer schließt 7S sowohl die vertragliche als auch die außervertragliche Haftung gänzlich aus. Der Besteller kann gegenüber 7S keine indirekten Schäden und Folgeschäden (insbesondere keinen entgangenen Gewinn) geltend machen.

13.2 7S haftet zudem nicht für die Auswahl oder die Verwendung der Produkte durch den Besteller. Allfällige Angaben von Mitarbeitern der 7S hierzu verstehen sich als Ideen, Anregungen oder Vorschläge, die einer fachmännische Prüfung unterzogen werden müssen.

13.3 Die Haftung und die Gewährleistung der 7S beschränkt sich, soweit gesetzlich zulässig, in allen Fällen auf den Betrag des gesamten Warenbestellwerts des betroffenen Kunden innerhalb der letzten 12 Monate vor Eingang der Mängelrüge. Fehler der gleichen Art an Produkten des gleichen Typs (sog. Serienfehler) gelten als ein Haftungsfall.

14 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein bzw. werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

15 Vertragsänderungen

Die vorliegenden AGB können jederzeit und ohne Ankündigung von 7S geändert werden.

16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1 Auf die Rechtsverhältnisse zwischen 7S und dem Besteller ist deutsches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG).

16.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Rechtsverhältnissen zwischen 7S und dem Besteller ist am Sitz der 7S.

Sieben-S GmbH / Stand Juni 2025

SIEBEN-S